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Mitgliedschaft

Allgemeines

Die Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. ist ein am 12.03.2011 gegründeter, als gemeinnützig und mildtätig anerkannter Verein der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe. Das Gebiet des Vereins umfasst satzungsgemäß ganz Baden-Württemberg. Gegliedert ist die ABSH e.V. in fünf Regional- und eine Kreisgruppe, sowie eine Abteilung für Junge Leute.

Waren es bei der Gründung noch zehn blinde, sehbehinderte und sehende Menschen, so ist die Mitgliederzahl dank unserer guten Arbeit und viel Mundpropaganda bereits im Jahr 2016 auf über 500 angestiegen. Monat für Monat schließen sich uns zahlreiche Menschen mit, aber auch ohne Sehbeeinträchtigung an.

Das Leben und die Aktivitäten finden überwiegend in » unseren Gruppen statt, zu denen die Mitglieder, abhängig vom jeweiligen Wohnort, gehören. Bei uns steht der Mensch mit seinen individuellen Beeinträchtigungen und Stärken im alleinigen Mittelpunkt. Wir sind umfassend für unsere Mitglieder da.

Leistungen

Schwerpunkte und Stärken unserer Arbeit sind:

  • Ausführliche, individuelle, ganzheitliche, fachkundige und professionelle Sozial- und Rechtsberatung. Diese findet bei Bedarf gerne bei Ihnen zuhause, in Ihrem gewohnten Umfeld statt und schließt Angehörige und Bezugspersonen mit ein.
  • Umfassende Rechtsvertretung in behindertenspezifischen Sozial- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder in Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren in folgenden Angelegenheiten:
    • Schwerbehindertenrecht,
    • Angelegenheiten der Landesblindenhilfe und der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
    • Medizinische und berufliche Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe
    • Rentenversicherungsangelegenheiten
    • Grundsicherung und Arbeitslosengeld 2
    • Hilfsmittelversorgung
    • Pflegeversicherungsleistungen
    • und vieles mehr, abhängig vom jeweiligen Bedarf

Weiterhin schaffen wir in zahlreichen Veranstaltungen für unsere Mitglieder die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, was ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfearbeit ist und zur Verarbeitung und Akzeptanz der Beeinträchtigung beiträgt.

Wir bieten unseren Mitgliedern eine fundierte Hilfsmittelberatung und informieren diese in Form von Ausstellungen über Neuheiten in diesem Sektor.

Wir führen gemeinsame Aktivitäten durch, wie gemeinsame Ausflüge, Feiern, Grillfeste, Wanderungen, aber auch Töpfern, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse, um nur einiges zu nennen.

Wir informieren unsere Mitglieder in Form regelmäßiger E-Mail Newsletter über aktuelle Themen und Veranstaltungen.

Für unsere Mitglieder gibt es drei- bis viermal im Jahr unser Vereins-Hörmagazin „Inklusiv” mit vielen Informationen. Der Bezug dieses Hörmagazins ist – wie alle anderen aufgeführten Leistungen bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Zahlreiche von uns oder unseren Partnern durchgeführte Veranstaltungen sind für unsere Mitglieder kostenfrei oder zumindest ermäßigt, bzw. wir bezuschussen unsere Mitglieder hier im Rahmen der Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts.

Weitere Informationen zu den Leistungen des Vereins für Sie als Mitglied teilen wir auf Nachfrage gerne mit. Nehmen Sie einfach » Kontakt zu uns auf.

Mitgliedsarten und Mitgliedsbeitrag

Wir unterscheiden zwischen aktiver und passiver (fördernder) Mitgliedschaft.

Aktives Mitglied ist automatisch jeder, dessen Sehvermögen, egal in welchem Ausmaß, eingeschränkt ist. Darüber hinaus können auch alle anderen Menschen, die keine Sehbeeinträchtigung haben, aktives Mitglied des Vereins sein. Aktive Mitglieder haben im Verein ein aktives und passives Wahlrecht. Sie kommen in den Genuss ALLER Leistungen des Vereins, insbesondere der Sozial- und Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Aktive Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 70,00 Euro im Kalenderjahr. Abweichend davon zahlen aktive Mitglieder unter 18 Jahren nur den halben Mitgliedsbeitrag.

Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Verein durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Sie haben kein Wahlreicht, erhalten aber – bis auf die rechtliche Vertretung – alle anderen Leistungen des Vereins wie die aktiven Mitglieder auch. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für passive Mitglieder ist diesen freigestellt, soll aber mindestens 35,00 Euro im Jahr betragen.

Aufnahmemodalitäten

Wenn auch Sie sich entschließen Mitglied bei der ABSH e.V. werden zu wollen, so geht dies recht einfach. Auf der Seite » Downloads auf dieser Homepage befindet sich ein barrierefrei ausfüllbarer » Mitgliedsantrag (DOC), den Sie einfach hier online ausfüllen können. Drucken Sie diesen dann aus und senden diesen unterschrieben an uns. Sie erhalten darauf umgehend Rückmeldung. In der Regel vereinbaren wir einen Gesprächstermin mit Ihnen, sofern Bedarf auf Ihrer Seite hierfür besteht.

Oder nehmen Sie einfach » Kontakt zu uns auf, damit wir alles weitere gemeinsam besprechen und Ihnen Ihre Fragen beantworten können, bevor Sie sich entschließen, Mitglied zu werden.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Letzte Aktualisierung 28.02.2024, 10:51 Uhr | © 2024 Allgemeine Blinden und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) | Design Team IT vom ADTV TanzFlair
 

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