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Beauftragter für Barrierefreiheit

Harald Frase

Harald Frase, Jahrgang 1955
blind
Gottlob-Schneider-Str. 67
76275 Ettlingen
Telefon: 07243 3649851
E-Mail: barrierefreiheit(at)abs-hilfe.de

Rechtliche Grundlagen

Seit 1994 ist im Grundgesetz geregelt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Um dieses Benachteiligungsverbot umzusetzen, sind in den letzten Jahren einige neue Gesetze in Kraft getreten. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (2000) und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (2001) hat die Bundesregierung im Jahr 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes verabschiedet.

Dieses Gesetz, das grundsätzlich nur für die Behörden des Bundes gilt, will allen Menschen die gleiche Chance geben, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Mit dem allgemeinen Verbot, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen, wendet es sich gegen diskriminierendes Verhalten und ausgrenzende Bedingungen. Zentral ist auch die Regelung der Barrierefreiheit. Danach sollen alle Lebensbereiche, von der Bushaltestelle bis zur Internetseite, so gestaltet werden, dass sie grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind viele Landesgesetze gefolgt.

Der baden-württembergische Landtag verabschiedete das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz, L-BGG). Damit konnte, wie geplant, am 1. Januar 2015 das neue Gesetz in Kraft treten.

Was ist Barrierefreiheit?

„Barrierefreiheit“ bedeutet einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche, wie zum Beispiel: bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen wenn Sie so gestaltet sind, dass Sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit ist keine Speziallösung für Menschen mit Behinderungen, aber für gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unverzichtbar. Für Personen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei zugänglich sein. Für Personen mit Behinderung müssen alle genannten Bereiche barrierefrei benutzbar sein. Dann kann man von Barrierefreiheit sprechen.

Für Fragen, Hinweise und Empfehlungen bin ich für Sie, unter der oben angegebenen Telefon-Nummer oder E-Mail zu erreichen.

Ich freue mich auf viele Kontakte.

Ihr
Harald Frase

Letzte Aktualisierung 28.02.2024, 10:51 Uhr | © 2024 Allgemeine Blinden und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) | Design Team IT vom ADTV TanzFlair
 

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