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Jahresbericht der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V.

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(ABSH e.V.)

Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2021

Rechtsform

Die Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) ist eine Landesorganisation der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen, insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen, Menschen mit anderen Behinderungen, der Angehörigen von Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohter Menschen, aber auch sehender Menschen und solcher ohne Behinderung, die den Verein und dessen Arbeit aktiv, ideell oder materiell unterstützen. Insofern trägt der Verein dem Gedanken der Inklusion Rechnung. Das Vereinsgebiet erstreckt sich über ganz Baden- Württemberg.

Gegründet am 12.03.2011 ist die ABSH e. V. seit dem 05.04.2011 im Vereinsregister des Amtsgerichts Balingen (aufgrund rechtlicher Änderungen nun Amtsgericht Stuttgart) mit der Vereinsregisternummer (VR) 410706 eingetragen und vom Finanzamt Balingen mit der Körperschaften- (Steuernummer: 53092/99439) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Der letzte Körperschaftssteuer- bzw. Freistellungsbescheid wurde am 15. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2025 durch das Finanzamt Balingen erteilt.

Der Verein untergliedert sich in aktuell einer Kreis- und sieben Regionalgruppen.

Die Kreis- und Regionalgruppen werden von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geleitet. Alle Leitungen der Untergliederungen sind entweder selbst blind oder sehbehindert, haben andere Behinderungen oder weisen eine lange Erfahrung im Umgang mit den betroffenen Menschen oder der Leitung von Selbsthilfegruppen auf. Auf Grund des für einen Verein dieser Art sehr geringen Durchschnittsalters seiner Mitglieder wurde am 10.11.2012 eine Abteilung für junge Mitglieder bis 30 Jahre (U30) gegründet und ein vierköpfiges Leitungsteam gewählt. Bei der Vertreterversammlung 2016 wurde die Gruppe in U40 umbenannt, ist offen für Mitglieder bis 40 Jahre und ein Leiter wurde gewählt. Im Jahr 2018 wurde mit der Leitung der Abteilung neu Matthias Nagel gewählt.

Fast alle Kreis- und Regionalgruppen haben in sich weitere Unterabteilungen für die jeweiligen Regionen mit eigenen Aktivitäten aufgebaut.

Aufgaben

Die ABSH e.V. hat die satzungsgemäße Aufgabe, die gesundheitsbezogene Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe im Vereinsgebiet zu organisieren und durchzuführen und die Interessen nicht nur seiner Mitglieder in gesellschaftlicher, sozialrechtlicher, beruflicher und kultureller Hinsicht zu wahren, zu vertreten und zu fördern. Ebenfalls unterstützt der Verein auch tätig und aktiv Menschen mit anderen Beeinträchtigungen in allen Lebenslagen.

Dies geschieht im besonderen Maß

  • durch die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, soweit davon Behindertengruppen betroffen werden
  • durch den Rechtsschutz, den der Verein als Rechtsbeistand nach § 7 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sowie gem. § 67 VwGO und § 73 SGG seinen Mitgliedern in sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gewährt
  • durch die Förderung der sozialen Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen und von Menschen mit anderen Handicaps, sowie von solchen Beeinträchtigungen bedrohten Menschen und deren Angehörigen
  • durch die Förderung der beruflichen Rehabilitation und der gesellschaftlichen Integration des vorgenannten Personenkreises
  • durch die Mitwirkung bei der Schaffung, dem Ausbau und der Erweiterung von Maßnahmen zur größeren Sicherheit im Bereich des öffentlichen Verkehrs und der Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
  • durch die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen für den durch den Verein betreuten Personenkreis
  • durch Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • durch Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen Behinderten-organisationen und Selbsthilfegruppen.

Mitgliedschaften

Die ABSH e. V. ist Mitglied beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Organe

Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Vertreterversammlung
der Verwaltungsrat

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der ABSH e. V.

Diese wird in der Regel jährlich einmal einberufen. Neben den Mitgliedern des Vorstands gehören der Vertreterversammlung die Regionalgruppen-, Kreisgruppen- und Abteilungsleiter/Innen sowie derzeit 40 Vertreter an, die aus den Reihen der Mitglieder in den Untergliederungen der ABSH e.V. gewählt wurden.

Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören insbesondere

  • die Entgegennahme des Jahresberichtes sowie die Entgegennahme und die Genehmigung der Jahresabrechnung
  • den Vorstand zu entlasten
  • den Vorstand im Turnus von vier Jahren neu zu wählen
  • die Höhe des Mitgliedsbeitrages festzusetzen
  • über eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit betreffen, zu entscheiden
  • Satzungsänderungen zu beschließen und
  • über wichtige Angelegenheiten für blinde und sehbehinderte Menschen zu beraten und darüber zu entscheiden.

Im Jahr 2021 konnte aufgrund der Corona-Pandemie eine Vertreterversammlung als Präsenzveranstaltung leider wieder nicht stattfinden. Nach mehreren Versuchen der Verschiebung fand die Vertreterversammlung schließlich in der zweiten Novemberhälfte 2021 auf elektronischem Wege statt. Dabei wurden unter anderem die Jahresrechnung genehmigt und der Vorstand entlastet.

Vorstand

Der Vorstand wurde im Rahmen der Vertreterversammlung am 04. Mai 2019 neu gewählt. Als Vorsitzende wieder gewählt wurde Marita Bürmann-Eigler (sehend) aus Dotternhausen. Als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt wurde Harald Frase (blind) aus Ettlingen. Als Beisitzer wiedergewählt wurden Harald Eigler (blind) aus Dotternhausen, Sven Lasar (sehbehindert) aus Winnenden, Jennifer Altin (blind) aus Haigerloch), Monika Kimmich (blind) aus Rottweil und Nadine Rudiger (blind) aus Vöhringen. Neu als Vorstandsbeisitzer wurden gewählt: Ute Reinert (sehend) aus Sigmaringen, Hans-Joachim Sauer (sehend) aus Bad Waldsee, Robert Piller (andere Behinderung) aus Wehingen und Reinhold Hügel (andere Behinderung) aus Rottweil. Im Mai 2020 wurde Jörg Töllner (blind aus Stuttgart) als Vorstandsbeisitzer nachgewählt, der u.a. für die digitalen Sitzungen verantwortlich zeichnet.

Beauftragte des Vorstandes für alle Verwaltungs- und Buchhaltungstätigkeiten ist Frau Bürmann-Eigler, Beauftragter des Vorstandes für Barrierefreiheit ist Harald Frase, Beauftragter für Internet und Computerangelegenheiten (im Innenverhältnis) ist Jörg Töllner, Beauftragter des Vorstandes für das Vereinsmedium INKLUSIV ist ebenfalls Jörg Töllner und Beauftragter für Taubblindheit ist Daniel Zimmermann aus Tettnang, (taubblind).

Herr Harald Eigler führt als Diplom-Sozialarbeiter (FH) mit seiner langjährigen Erfahrung Sozialberatungen und Rechtsvertretungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben und der Vorschriften des RDG, der VwGO und des SGG für die Mitglieder der ABSH e.V. durch.

Geschäftsführend sind die beiden gewählten Vorsitzenden jeweils als einzelvertretungsberechtigte Vereinsvertreter sowie der vom Verein hierfür beauftragte Harald Eigler.

Im Berichtsjahr fanden acht Vorstandssitzungen statt, die jeweils beschlussfähig besucht waren und zahlreiche Entscheidungen erbracht haben. Hierbei fanden alle Sitzungen in Form einer Videokonferenz digital statt.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, den Leiter/Innen der Kreis- und Regionalgruppen, den Leitungen der Abteilungen und den Beauftragten und ist beratendes Organ des Vereins. Er trifft sich jährlich einmal. Die letzte Sitzung des Verwaltungsrates musste im Berichtsjahr 2021 coronabedingt ausfallen.

Vereinsbüro

Das Vereinsbüro ist die Verwaltungs- und Beratungsstelle und Anlaufpunkt des Vereins.

Buchhaltung, Sachbearbeitung, Mitgliederverwaltung, Beratungsbesuche und Besorgung von Hilfsmitteln des täglichen Bedarfs sind die Aufgaben des Vereinsbüros in Person einer hauptamtlichen Verwaltungsfachangestellten. Eine zentrale Aufgabe ist auch die Koordination der Vereinsarbeit.

Hier laufen die Fäden zusammen, hier besteht für jedermann die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Auch Kontaktaufnahme und –pflege zu Kooperationspartnern und die Herausgabe der Vereinsmedien erfolgt von hier. Ebenso werden von hier aus Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert und veranstaltet. Die Mitarbeiter des Vereinsbüros organisieren hier zentral die Selbsthilfearbeit in den einzelnen Untergliederungen. Jede Gruppenleitung kann hier personelle, verwaltungsmäßige und logistische Unterstützung bekommen, was für blinde und sehbehinderte Menschen natürlich besonders notwendig wichtig ist und auch rege in Anspruch genommen wird.

Von der Möglichkeit, sich als Mitglied des Vereins in behinderungsspezifischen, rechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wurde auch im Berichtsjahr wieder im erweiterten Umfang Gebrauch gemacht.

Am 31. Dezember 2021 gehörten der ABSH e. V. 903 Mitglieder an (872 aktive, 30 passive sowie 1 Ehrenmitglied). Seit Beginn des Jahres 2021 bis zur Erstellung des Jahresberichts sind bereits wieder 19 neue Mitglieder dem Verein beigetreten. Die Nachfrage und der Andrang nehmen offenkundig weiter ständig stark zu. Dies bestätigt unsere Arbeit. Wir führen seit Ende März 2020 pandemiebedingt keine Gruppentreffen mehr durch. Seit Herbst 2021 finden aber wieder persönliche Beratungen, allerdings nur für vollständig gegen Corona Geimpfte statt.

Der Verein beschäftigt zwei hauptamtliche Mitarbeiter in Vollzeit. An die Einstellung weiterer Beschäftigter ist nach wie vor gedacht.

Die ABSH e.V. hat zum 01.01.2022 neue Büroräume angemietet; im Herbst 2022 soll eine weitere Verwaltungskraft in Teilzeit eingestellt werden.

Sozialabteilung und Rechtsvertretungen

Im Zeitraum 01.01. - 31.12.2021 führte die Sozialabteilung insgesamt 180 persönliche, telefonische oder Videoberatungen als Erst- und Folgeberatungstermine durch.

Für die Mitglieder sind im Berichtszeitraum 190 Antragsverfahren erfolgreich durchgeführt worden, 45 weitere sind noch nicht abgeschlossen. Weiterhin wurden 72 Widerspruchsverfahren und 26 Klageverfahren erfolgreich bestritten, 28 Widerspruchs- und 12 Klageverfahren sind noch offen. Im Berichtszeitraum wurde kein Verfahren verloren (6 Widersprüche und 3 Klagen mussten zurückgenommen werden).

Bei den Verfahren ging es ausschließlich um satzungsgemäße Rechtsvertretungen ausschließlich für die Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der VwGO und dem SGG.

Kreis- und Regionalgruppen

Die Arbeit in den Kreis- und Regionalgruppen konnte im elften Vereinsjahr erneut erfolgreich weiter aus- und aufgebaut werden. Allerdings konnten coronabedingt im Berichtsjahr keine Präsenzveranstaltungen stattfinden. Es wurde jedoch intensiver Kontakt – vor allem in digitaler Form – gehalten. In mehreren Gruppen fanden „Stammtische“ statt, die als Videokonferenz durchgeführt wurden. So konnte auch die digitale Kompetenz unserer Mitglieder erweitert werden.

Kulturelle Betreuung

Menschen mit ähnlichen Interessensschwerpunkten, Talenten oder Neigungen (z.B. Musikanten, Blindenfußballer o. Ä.) haben die Möglichkeiten, sich in Fachgruppen zusammen zu schließen und mit organisatorischer oder logistischer Unterstützung durch das Vereinsbüro Treffen zu organisieren. Bisher hat sich noch keine derartige Fachgruppe konstituiert. Eine solche müsste von Vorstand und Vertreterversammlung dann beschlossen werden. Der Verein unterstützt jedoch die Stärken und Talente seiner Mitglieder und vermittelt derzeit geeignete Angebote bis zur Gründung einer eigenen derartigen Fachgruppe. Erste hoffnungsvolle Ansätze existieren bereits in Form von so genannten iPhone-Stammtischtreffen in Reutlingen und Stuttgart. Weitere denkbare Möglichkeiten werden im Bereich einer Fachgruppe für Frauen, speziellen Berufen (z.B. physiotherapeutische Berufe, Büroberufe) gesehen.

Leider mussten im Jahr 2021 Corona bedingt alle Veranstaltungen aus diesem Bereich abgesagt werden.

Die für 2021 geplanten Gründungen einer Abteilung für Menschen mit seelischer Erkrankung und auch mit chronischen Schmerzen mussten ebenfalls Corona bedingt verschoben werden, da hierfür persönliche Kontakte unverzichtbar sind.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Berichtsjahr mussten wegen der Corona-Pandemie alle geplanten Veranstaltungen abgesagt werden.

So fiel die geplante Fachmesse als Highlight ebenso aus, wie das Schulungswochenende und alle Beteiligungen bei Veranstaltungen anderer Anbieter.

In vielen baden-württembergweiten Veröffentlichungen in Amtsblättern und Zeitungen hat sich der Verein dargestellt. Ein Flyer besteht bereits seit Sommer 2011. Dieser wurde 2015 redaktionell überarbeitet und in großer Auflage neu gedruckt und verteilt. Auch 2019 wurde wieder eine große Auflage nachgedruckt. Seit Mai 2013 ist die Homepage des Vereins im Netz und bietet Interessierten zahlreiche Informationen.

Förderung des Vereins

Im Berichtsjahr stellte die ABSH e.V. zahlreiche Förderanträge bei der GKV (§ 20 h SGB V). Dies sind im Einzelnen:

  • Pauschale Vereinsfördermittel:
    die GKV hat der ABSH e.V. für 2021 30.000 Euro zugewandt
  • Außerdem wurden unsere Gruppen alle im Rahmen der regionalen Pauschalförderung von der GKV in der jeweils beantragten Höhe bedacht.
  • Weiterhin sind dem Verein und den einzelnen Gruppen zahlreiche Einzelspenden in nicht unerheblicher Höhe von Privatpersonen, diversen Hilfsmittelfirmen und Behörden zugegangen. Insbesondere erwähnenswert sind hier die zusätzlichen Spenden der Vereinsmitglieder.

Wir danken an dieser Stelle allen unseren Unterstützern.

Vereinsinterne Veröffentlichungen

Im Zusammenhang mit den zugewandten Mitteln der Projektförderung hat die ABSH e.V. im Jahr 2012 damit beginnen können, ein Vereinsmagazin zu konzipieren und herauszugeben. Dieses erscheint ausschließlich als so genannte DAISY-CD und trägt den Namen „INKLUSIV“. Die erste Ausgabe konnte den Vereinsmitgliedern im Herbst 2012 zugesandt werden. Das Audiomagazin enthält zahlreiche Informationen und Tipps rund um den Verein und das Thema Seheinschränkung.

Die Resonanz der Mitglieder war überwältigend positiv. Im Jahr 2013 sind weitere drei Ausgaben der Inklusiv mit einer Auflage von jeweils 350 und einer Spieldauer von jeweils mehr als sechs Stunden herausgegeben worden. Dasselbe gilt für die darauffolgenden Jahre, wobei die Auflage zuletzt auf über 750 Exemplare gestiegen ist.

Seit dem 30.05.2015 ist nicht mehr das Vereinsbüro, sondern Jörg Töllner redaktionell und technisch zuständig für dieses Vereinsmedium. Das Vereinsbüro übernimmt die Vervielfältigung. Seit 2016 kann das Hörmagazin von den Mitgliedern auf der Vereinshomepage zusätzlich heruntergeladen werden. Wir danken an dieser Stelle Jörg Töllner für seine großartige ehrenamtliche Arbeit.

Weiterhin informierte der Verein seine Mitglieder – abgesehen von den persönlichen Informationen im Rahmen der jeweiligen Gruppentreffen – in Form von E-Mail-Newslettern und Rundschreiben in Schwarzschrift.

Kooperationen, Partner

Im Berichtsjahr hat die ABSH e.V. mit zahlreichen anderen Organisationen zusammengearbeitet. An vorderer Stelle sind hierzu die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg, das Berufsförderungswerk Würzburg, die Nikolauspflege Stuttgart, der KVJS und der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Region Esslingen e.V. zu nennen.

Die ABSH e.V. arbeitet beim Kooperationstreffen der Gemeinsamen Servicestelle der DRV BW in Reutlingen ebenso aktiv mit, wie bei der KISS Stuttgart und anderen Selbsthilfezusammenschlüssen.

Seit Herbst 2013 ist der Verein Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft für taubblinde Menschen. Gute Partnerschaften bestehen mit den Selbsthilfeorganisationen AMSEL, Burn-Out und Anti-Mobbing , Deutscher Diabetikerbund sowie Fibromyalgieselbsthilfelandesverband.

Aber auch mit mehreren Orientierungs- und Mobilitätstrainer/innen, verschiedenen Hilfsmittelfirmen und etlichen Pflegestützpunkten bestand im Berichtsjahr intensiver und gegenseitig fruchtender Kontakt im Interesse von Menschen mit Behinderung.

Zusammenfassung:

Auch im elften Jahr seines Bestehens hat der Verein wieder sehr viel erreichen und Gutes für die von ihm betreuten Menschen bewirken und bewegen können. Mittlerweile ist die Zahl der Mitglieder baden-württembergweit auf knapp über 900 gestiegen, die Tendenz ist nach wie vor steigend. Insbesondere wirken sich hier unsere Öffentlichkeitsarbeit und der Umstand aus, dass wir über Mundpropaganda unserer offenbar zufriedenen Mitglieder wegen der guten Vereinsarbeit weiter starken Zulauf bekommen. Hierfür ist nicht zuletzt auch die professionelle Arbeit der haupt- und gut geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiter verantwortlich.

Dies macht die Qualität des Vereins aus, der stets bestrebt ist in realistischen Beratungen den Betroffenen weiterzuhelfen und hier keine falschen Illusionen zu erwecken. Insofern trägt die Arbeit der ABSH e.V. den Zeichen der Zeit Rechnung, in denen die Ausgestaltung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eben auch viel mit moderner Dienstleistung zu tun hat.

Im Jahr 2021 machte – wie allen Organisationen dieser Art – auch der ABSH e.V. die Corona-Pandemie mit der Notwendigkeit der Kontaktbeschränkungen bei vielen Planungen wieder einen Strich durch zahlreiche Vorhaben. Dennoch sind uns die Mitglieder treu geblieben, ja die Zahl der Mitglieder ist sogar noch gestiegen. Dies zeugt von großer Zufriedenheit und Vertrauen in unsere Arbeit.

Anstelle von nicht möglichen und erlaubten persönlichen Kontakten musste die Digitalisierung treten. Hierfür hat der Verein größere Investitionen getätigt und wird solche weiterhin tätigen und seine Mitglieder zudem in deren Umgang schulen müssen. Das ist eine Herausforderung für die Zukunft, die wir sehr ernst nehmen wollen, ohne die Hoffnung aufzugeben, dass wir alle hoffentlich bald wieder persönlich zusammenkommen können, da dies letztlich doch unverzichtbar ist.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt der Mitglieder. Auch dies ist ein Kapital für die Zukunft des Vereins.

Dank

Für all das – auch in und trotz der Pandemie - Geleistete und Erreichte, möchte sich die Unterzeichnerin bei all jenen herzlich bedanken, die durch ihren Einsatz diesen Erfolg erst möglich gemacht haben. Unser Dank gilt jedem haupt- und ehrenamtlich Tätigen, egal ob im Vorstand, als Vertreter/in, Ausschussmitglied oder als Beauftragte/r oder Gruppenleiter/in.

Herzlichen Dank aber auch allen Menschen, die sich entschieden haben, der ABSH e.V. als Mitglied beizutreten und ohne die der Erfolg auch nicht möglich wäre. Ein Verein ohne Mitglieder funktioniert nicht. Die Wertschätzung, die Sie uns entgegenbringe, geben wir mit ganzem Herzen und gerne zurück.

Vielen Dank für das Vertrauen all dieser Menschen in uns und unsere Arbeit. Wir können dies nur zurückgeben, indem wir weiterhin engagiert für alle da sein wollen, um jeden Einzelnen bei Bedarf zu unterstützen.

Um die starke Gemeinschaft ABSH e.V. künftig noch stärker zu machen, ist weiterhin viel Einsatz, Engagement und Arbeit erforderlich. Hier ist jede helfende Hand, jede gute Idee, aber auch Kritik wichtig, hilfreich und willkommen.

Wir wollen für unsere Mitglieder da sein und sie stark machen.

Hierfür bieten wir nach Kräften weiterhin getreu unserem Leitbild:

Information, Begegnung, Aktivität und Inklusion.

Ich wünsche Ihnen allen viel Gesundheit und dass wir gut durch diese Pandemie-Zeiten kommen.

 

Dotternhausen, den 03.03.2022

Marita Bürmann-Eigler (für den Vorstand)

Letzte Aktualisierung 20.08.2024, 11:35 Uhr | © 2024 Allgemeine Blinden und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) | Design Team IT vom ADTV TanzFlair
 

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